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Auszug aus der Satzung des Vereins § 2 Zweck
- Der Zweck des Vereins ist die Organisation des in § 55 Satz 5 AwSV geforderten Erfahrungsaustauschs der Sachverständigenorganisationen, der im Folgenden als Vollversammlung bezeichnet wird, sowie dessen finanzielle Abwicklung
- Die gesetzliche geforderte Vollversammlung oder weitere Sonder-Vollversammlungen zu speziellen Themen werden in geeigneten Lokalitäten veranstaltet. Für die Teilnahme an diesen gesetzlich geforderten Vollversammlungen und deren Vorbereitungen durch den Koordinierungskreis gemäß Geschäftsordnung der Vollversammlung (im Folgenden KOK genannt) wird den Sachverständigenorganisationen eine jährliche Kostenpauschale durch den DV-VV e.V. in Rechnung gestellt, mit der die Kosten der Vollversammlung und deren Vorbereitung im Rahmen des KOK gedeckt sind, sowie notwendige Rücklagen für die kommende Veranstaltung eingerichtet werden dürfen. Die Kosten für die Sonder-Vollversammlungen werden vom DV-VV e.V. an die teilnehmenden Sachverständigenorganisationen weiterberechnet.
- Die Höhe der jährlichen Kostenpauschale wird durch die Vollversammlung festgelegt.
- Weiterhin werden durch den Verein sämtliche KOK-Sitzungen organisiert.